Wählen am 26. Mai
Wahlsystem, Wählerverzeichnis und Co.
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum 9. Europäischen Parlament statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union die zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Europawahl erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts. Alle Wahlberechtigten haben eine Stimme. Mit dieser können sie die Liste einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung wählen. Aus dem Stimmergebnis der einzelnen Wahllisten wird dann die Verteilung der 96 deutschen Sitze im Europaparlament ermittelt.
»Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und im Ausland lebende Deutsche müssen bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis stellen.«
Bis zum 5. Mai müssen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten und im Ausland lebende Deutsche die an der Europawahl teilnehmen wollen einen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis stellen. Im Ausland lebende Deutsche die in Bonn wählen wollen müssen diesen Antrag zu jeder Europawahl erneut stellen. Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen den Antrag nicht stellen, wenn sie seit 1999 bereits an einer Europawahl in Bonn teilgenommen und seit dem ihren dauerhaften Wohnsitz in Bonn haben.
Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestes Sonntag, den 5. Mai 2019 bei der Stadt Bonn
Bundesstadt Bonn
– Wahlamt –
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
eingegangen sein.
Zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis:
Antragsformular für Unionsbürger
Antragsformular für im Ausland lebende Deutsche
EUROPAWAHL 2019 - Antrag für EU-Bürger leicht gemacht
EUROPAWAHL 2019 - Antrag für EU-Bürger leicht gemacht
26. Mai
SPD
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