Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss hat in fast allen Kommunen zu Mehrbelastung geführt
Seit dem 1. Juli 2019 ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben. Die Grundidee dabei: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.
Entgegen vollmundiger Behauptungen der Landesregierung hat die Neuregelung aber in fast allen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu einer Mehrbelastung bei den kommunalen Ausgaben geführt. Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Hübner, MdL hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten ,Altfallregelung‘, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind. Noch im April hatte Lienenkämper in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch […] Mehrkosten“ ergeben hätten. Hierzu erklärt Michael Hübner: