Bundespolitik
21.03.2019 in Bundespolitik von SPD Bonn
„Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen müssen länger auf einen Arzttermin warten als privat Versicherte, unabhängig von der Schwere ihrer Erkrankung. Diese Ungerechtigkeit bekämpfen wir mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz“, sagt Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordneter für Bonn/Rhein-Sieg.
Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Zugleich wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen. Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nun deutlich besser vergütet. „Schritt für Schritt bauen wir so die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ab. Dies sind erste Schritte auf dem Weg zur Bürgerversicherung“, betont Hartmann.
20.03.2019 in Bundespolitik von SPD Bonn
„Oberbürgermeister Sridharan kommt seiner Moderationsaufgabe als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bonn-Berlin nicht nach. In den bisherigen Abstimmungsprozessen der Region wurde viel zu viel Zeit verloren. Ende März muss sich die Arbeitsgruppe jetzt endlich auf verbindliche Forderungen und einen Zeitplan einigen“, fordert Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordneter für Bonn/Rhein-Sieg. „Der Bonner-Oberbürgermeister und NRW-Ministerpräsident Laschet müssen die Verhandlungen mit der Bundesregierung schnell aufnehmen. Die Zeit drängt.“
18.03.2019 in Bundespolitik von SPD Bonn
Sönke Rix, MdB (frauenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion):
Auch in diesem Jahr klafft die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weit auseinander: 21 Prozent verdienen Frauen im Schnitt weniger. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten sie umgerechnet 77 Tage länger arbeiten. Der Equal Pay Day am 18. März markiert diesen Zeitpunkt und zeigt auch in diesem Jahr, dass die Betriebe mehr in die Pflicht genommen werden müssen.
„Mit dem Entgelttransparenzgesetz wurde der Anfang zur Bekämpfung der Lohnungleichheit gemacht. Seit gut zwei Jahren können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ihrem individuellen Auskunftsrecht Gebrauch machen: Sie können überprüfen lassen, ob Kollegen des anderen Geschlechts für die gleiche Tätigkeit mehr Lohn erhalten als sie selbst. Nur wenn über Geld gesprochen wird, kann die Lohndiskriminierung abgestellt werden.
26. Mai
SPD
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